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Derezeit (2024) läuft eine m.E. sehr berechtigter Protest gegen Karl Lauerbach. Ich dachte immer, Ulla Schmidt wäre die unfähigste deutsche Gesundheitsministerin gewesen, die ich imn meinem Leben ertragen müßte. Karl L. schlägt sie um Längen. Krankenhäuser gehen Pleite, Apotheken müssen schließen und er (Arzt) hat die Canabis-Freigabe auf dem Schirm.
 

Wie schreibt Peter Ditzel am 17.03.2024 auf dazonline:

Ein digitales Desaster: ständig TI-Ausfälle! Kaum ein Tag ohne Störungsmeldung beim E-Rezept! Murks auf der gesamten Linie. Der Apothekerverband  fordert rasche Abhilfe, sonst kommt ein „Ersatzverfahren“ – was auch immer das sein mag (vielleicht das rosa Papierrezept?). Aus allen Ecken der Republik ertönen Appelle: Herr Bundeskanzler Scholz, bitte endlich ein Machtwort! Pfeifen Sie ihren Gesundheitsminister zurück! Ob die Rufe in Berlin gehört werden? Wohl nicht,  die beiden ducken sich weg, wie so oft. Ja, Lauterbach hat das E-Rezept durchgesetzt, jetzt muss er Verantwortung übernehmen. Und sein Ministerium hat auch noch das Cardlink-Verfahren durchgedrückt — zum Wohle der EU-Versender. Die ABDA unter Schock! Denn dieser E-Rezept-Einlöseweg ist in der jetzigen Form unsicher. Die Apotheken können dafür keine Verantwortung übernehmen!

 
Ich habe ein paar Informa-tionen zu ihm zusammen-gestellt.
HIER KLICKEN.

UN-Drogenkontrollrat: Cannabis-Freigabe in DE widerspricht Übereinkommen

Bis zum Beschluss der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland war es ein langer Weg. Doch nun meldet ein Kontrollrat der UN Bedenken bezüglich des Vorhabens. Es sei nicht mit internationalem Recht vereinbar. Das Gesundheitsministerium sieht das anders. Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf, hieß es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage in Berlin, das Cannabis-Gesetz sei intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden. "Dazu war und ist die Bundesregierung auch im Austausch mit dem UN-Drogenkontrollrat", sagte ein Sprecher. Das Gesetz regele den Eigenanbau zum Eigenkonsum. "Nach Auffassung der Bundesregierung ist das mit internationalem Recht vereinbar." Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen. Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstoße.

 

Quelle: web.de 05.03.2024

 
Obwohl ich selbst viel Fahrrad fahre, ärgere ich mich fast täglich über Radfahrer, die mich auf engen Gehwegen (an-) fahren.  
Soweit ich es beurteilen kann, nahezu ohne Ahndung. Aus meiner Sicht ein Skandal. Diese sollten sich an der Bussgeldkatalog erinnern:  






(The Speckled Band)

The Speckled Band oder The Adventure of the Speckled Band

ist eine Sherlock-Holmes-Kurzgeschichte von Sir Arthur Conan Doyle, die erstmals im Februar 1892 erschien und von Sidney Paget illustriert wurde. Die Geschichte wurde verschiedentlich von Conan Doyle selbst überarbeitet (z.B. verfasste er unter dem Alternativtitel "The Stoner Case" eine Bühnenfassung) und im August 1905 erneut unter dem Titel The Spotted Band veröffentlicht wurde. Das führt dazu, dass unterschiedlichen deutschen Übersetzungen (je nach dem, auf welche Fassung sie zurückgehen) existieren.

 Deutsche Übersetzungen wurden z.B. unter verschiedenen Titeln wie beispielsweise „Das gefleckte Band“ oder „Das getupfte Band“ veröffentlicht. Diese Fassungen basieren auf dem Original von 1892.

Ich hatte mir für einen einwöchigen Kurzurlaub eine zweisprachige (Deutsch-Französisch) Fassung gekauft, um meine Sprachkenntnisse „aufzufrischen“. Weil  das Französisch nicht meinen Ansprüchen entsprach, viele (sachliche) Fehler, ganze Sätze ausgelassen, zweifelhafte Übersetzungen, musste ich „tiefer eintauchen“, als eigentlich gewollt, und eigene Übersetzungen anfertigen. Ich habe dabei alle Sprachen genutzt, die ich (z.T. nur rudimentär) kann. 

 Der Originaltext von 1892, den ich zu Grunde gelegt habe, ist gemeinfrei. Meine Übersetzungen, die Fußnoten und Anordnung der Texte begründen eine neue Urheberschaft. Da ich von einigen der genutzten Sprachen (Afrikaans, Dänisch, Englisch, Französisch und Spanisch) Afrikaans, Dänisch und Spanisch am schlechtesten kann, sind diese Übersetzungen nur ein Experiment.

 

Harald Schweim, im August 2021

 



Liebe Freundinen und Freunde, ich will mich auch wieder verstärkt um diese page kümmern! 

I 


 

Von diese Gallensteinen wurde ich
durch geschickte Chirurgenhände
befreit ! Danke dafür !
 
                                                                                                                 
 Politiker und Windeln müssen häufig gewechselt werden
 und das auch aus demselben Grund.“  Mark Twain    
 
 

 
   
   

Wir werden in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein, das Virus zu beseitigen oder auszurotten.

Mike Ryan, WHO - Nothilfekoordinator


 

















 


Meldungen aus Medizin, Pharmazie, Politik und Unglaubliches
 
 


     
 


 
 
Es ist schon unglaublich, was im Arzneimittelbereich möglich ist. Als ich BfArM-Präsident war, haben wir - mit guten wissenschaftlichen Gründen - die Kava-Kava Zulassung 2002 widerrufen.
Wir waren in guter Gesellschaft anderer Zulassungsbehörden. Mit nahezu beispiellosem Lobbyismus und in Gerichtverfahren wurde soviel Druck aufgebaut, dass das BfArM 2015 Kava-Kava (rezeptpflichtig) wieder zulies, obwohl sowohl 2002 als auch 2007 die Schaden - Nutzen -Abwägung klar auf der Seite "Schaden" lag.
JETZT, im Dezember 2019, wird diese Zulassung aus 2015 widerrufen.
Ich wüßte zu gerne, wie sowohl Lobbyisten als auch Einknicker das mit ihrem Gewissen und den (realen und potentiellen) "Kava-Kava -Geschädigten" vereinbaren können.
 
 

 


 



Meldung links nach web.de vom 28.03.2018
   
   
 

 

   
EIN MEDIZINISCHES RÄTSEL MIT VÖLLIG NEUEN     WISSENSCHAFTLICHEN ERKENNTNISSEN HAT  coliquio am 28. Feb. 2018 veröffentlicht.





Mi 19.10.2016 09:30

Meine dänischen Vorfahren hätten für die ABDA wohl folgenden Spruch parat gehabt:

Hvis du tænker for længe over det næste kritiske skridt, du skal tilbringe livet på ét ben. 

Wenn Sie über den nächsten kritischen Schritt zu lange nachdenken, müssen Sie das Leben auf einem Bein zu verbringen.  

Bedeutet: Man braucht IMMER Plan B, C usw. 


Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ---->      
 
Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ---->     
  Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ---->
 
              

 
 
  Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ---->


 
   
 

„Und wenn Dein Thron noch so hoch ist, sitzt Du doch nur auf dem Arsch“. Michel de Montaigne 1533-1592  

 

Es gab für mich auch eine Zeit vor "Ullala" (Ministerin damals: Andrea Fischer).

Zu  Meldungen aus dieser Zeit HIER. Zu Meldungen aus  der "Ulla-Regentschaft" 

2001 - 2009: (2003-4, "Ablösung") HIER,  (2005-6) HIER, (2007) HIER, (2008) HIER, (2009)  HIER. Aus der "Rösler-Zeit" (2010) HIER, aus der "Bahr-Zeit" (Mai 2011) HIER, (2012)  HIER, (bis Dez 2013), aus der  "Gröhe-Zeit" (ab Dez 2013 ) HIER, (2014) HIER , (2015) HIER , (2016) HIER  und (2017) HIER . Ab 2018 nicht mehr fortgesetzt.

 

 

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